OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 10.08.1999
15 A 2056/95
Normen:
NWKAG § 8 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2000, 458

Vorteilhaftigkeit des Anschlusses an eine Entwässerungsanlage bei anderweitiger Einleitungsmöglichkeit)

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 10.08.1999 - Aktenzeichen 15 A 2056/95

DRsp Nr. 2001/5077

Vorteilhaftigkeit des Anschlusses an eine Entwässerungsanlage bei anderweitiger Einleitungsmöglichkeit)

»Die Möglichkeit für ein Verbandsmitglied, Abwasser in die Entwässerungsanlage eines Wasserverbandes einzuleiten, kann die Beitragspflicht für die Möglichkeit des Anschlusses an eine städtische Entwässerungsanlage wegen Fehlens eines wirtschaftlichen Vorteils entfallen lassen.«

Normenkette:

NWKAG § 8 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen
NVwZ-RR 2000, 458