I.
Die Antragsgegnerin (Vergabestelle) schrieb europaweit Dienstleistungen der Altpapierentsorgung für den Zeitraum 1.11.2003 bis 31.12.2005 aus. Angebote für alle Lose oder Teillose konnten bis 19.8.2002 abgegeben werden. Die Zuschlags- und Bindefrist sollte am 18.12.2002 ablaufen. An der Ausschreibung beteiligten sich u.a. die Antragstellerin und die Beigeladene. Im Leistungsverzeichnis hatte die Antragstellerin - wie zwei andere Bieter auch - bei allen Teillosen in der Zeile
"Festpreis netto/Vergütung* pro Mg______Euro
*Nichtzutreffendes ist zu streichen"
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