VsA des Bundes - Beschluß vom 02.11.1998
1 Vs 29/98 und 1 Vs 37/98
Normen:
GRW; HGrG §§ 57a, 57b; VOF §§ 2, 20 ; VgV § 2 ;
Fundstellen:
BauR 1999, 743

VsA des Bundes - Beschluß vom 02.11.1998 (1 Vs 29/98 und 1 Vs 37/98) - DRsp Nr. 1999/7958

VsA des Bundes, Beschluß vom 02.11.1998 - Aktenzeichen 1 Vs 29/98 und 1 Vs 37/98

DRsp Nr. 1999/7958

»1. Bei einem zweistufigen Wettbewerb nach GRW liegt ein Verfahrensfehler des Preisgerichts vor, wenn dieses entgegen der Auslobung für die zweite Bearbeitungsphase nur 17 anstelle der Regelzahl 25 auswählt, obwohl genügend Arbeiten die Anforderungen der ersten Bearbeitungsphase erfüllt haben. 2. Architekten- und Ingenieurkammern haben ein eigenes Antragsrecht beim Vergabeüberwachungsauschuß, wenn sie von der Vergabeprüfstelle angehört worden sind und diese sie mit Rechtsmittelbelehrung beschieden hat.«

Normenkette:

GRW; HGrG §§ 57a, 57b; VOF §§ 2, 20 ; VgV § 2 ;
Fundstellen
BauR 1999, 743