BVerwG - Beschluss vom 02.05.2018
4 B 19.18
Normen:
BauGB § 154 Abs. 1; BauGB § 154 Abs. 2;
Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg, vom 25.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 B 18.16

Wahlfreiheit der Behörden hinsichtlich der Berechnungsmethode für die Ermittlung der durch eine Sanierung eintretenden Bodenwertsteigerungen

BVerwG, Beschluss vom 02.05.2018 - Aktenzeichen 4 B 19.18

DRsp Nr. 2018/14346

Wahlfreiheit der Behörden hinsichtlich der Berechnungsmethode für die Ermittlung der durch eine Sanierung eintretenden Bodenwertsteigerungen

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Januar 2018 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 7 299 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 154 Abs. 1; BauGB § 154 Abs. 2;

Gründe

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.