BVerwG - Urteil vom 04.10.1974
IV C 62.72
Normen:
BBauG § 9 Abs. 1;
Fundstellen:
BauR 1974, 395
BRS 28 Nr. 72
Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 15
ZMR 1977, 215

Wahlrecht bei Festsetzung der Errichtung von Stellplätzen oder von Garagen

BVerwG, Urteil vom 04.10.1974 - Aktenzeichen IV C 62.72 - Aktenzeichen IV C 63.72 - Aktenzeichen IV C 64.72

DRsp Nr. 2009/19380

Wahlrecht bei Festsetzung der Errichtung von Stellplätzen oder von Garagen

Bei einer Festsetzung, die wahlweise die Errichtung von Stellplätzen oder von Garagen gestattet, steht dem Eigentümer die Befugnis zu, zwischen beiden Möglichkeiten zu wählen. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine Gemeinschaftsanlage handelt und der Eigentümer der Gemeinschaft nicht angehört.

Normenkette:

BBauG § 9 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Kläger sind Eigentümer von mit Reihenhäusern bebauten Grundstücken, die im Gemeindegebiet der Beklagten an der To Straße liegen. Das auf der anderen Straßenseite gegenüberliegende Grundstück gehört den Beigeladenen. Der Beigeladene zu 1) hat mit Bauschein vom 15. November 1968 von der Beklagten die Genehmigung zur Errichtung von sechzehn Garagen auf seinem Grundstück erhalten. Gegen diese Genehmigung wenden sich die Kläger.