BayObLG - Beschluß vom 29.03.2000
Verg 2/00
Normen:
GWB § 99 Abs. 3, Abs. 4 ; VOB/A § 1;
Fundstellen:
BayObLGZ 2000 Nr. 19
BayObLGZ 2000, 91
Vorinstanzen:
Vergabekammer Südbayern 120.3-3194.1-20-12/99,

Wartung und Störungsbeseitigung an Lichtsignalanlagen als Bauleistung

BayObLG, Beschluß vom 29.03.2000 - Aktenzeichen Verg 2/00

DRsp Nr. 2000/4895

Wartung und Störungsbeseitigung an Lichtsignalanlagen als Bauleistung

»Bei der Wartung und Störungsbeseitigung an Lichtsignalanlagen einer Straße handelt es sich um eine Bauleistung.«

Normenkette:

GWB § 99 Abs. 3, Abs. 4 ; VOB/A § 1;

Gründe

I.

Die Vergabestelle schrieb die Wartung und Störungsbeseitigung an Lichtzeichenanlagen in der Stadt R. aus. Die Ausschreibung war in vier Lose aufgeteilt, nämlich Wartung und Störungsbeseitigung an Außenanlagen der Antragstellerin (Los 1), Wartung und Störungsbeseitigung an Steuergeräten der Antragstellerin (Los 2), Wartung und Störungsbeseitigung an Lichtsignalanlagen der Beigeladenen (Los 3) und Wartung und Störungsbeseitigung an Steuergeräten der Beigeladenen (Los 4). Nebenangebote wurden zugelassen; insoweit wurde u.a. bestimmt, daß sie in technischer Sicht von der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers abweichen, die Vertragslaufzeit von 60 Monaten überschreiten dürfen, ohne Hauptangebot zulässig sind und in allen Positionen des Hauptangebots eindeutig nachvollziehbar sein müssen.