Der Kläger, welcher auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 27.04.1993 bei der Beklagten und seit 02.01.1970 bei deren Rechtsvorgängerin beschäftigt ist, hat mit seiner Klage neben einem Feststellungsantrag noch Leistungsanträge geltend gemacht.
Nach einer längeren Erkrankung hat der Kläger vom 29.03. bis 05.04.2005 in der Niederlassung der Beklagten in X. gearbeitet.
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