A.
Die Klägerin verlangt die Rückgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft. Die Beklagte macht widerklagend eine abgetretene Restwerklohnforderung geltend.
Auf der Grundlage eines Angebots vom 10. April 2002 schloss die Klägerin am 30. April 2002 mit der P. GmbH H. (im Folgenden: P. ) einen Bauvertrag über Montageleistungen in den Bereichen Heizung und Sanitär für das Bauprojekt "S. " in B. . Am 05. Juni 2002 erklärte die Klägerin gegenüber der P. ihr Einverständnis zur Abtretung berechtigter Forderungen aus diesem Bauvertrag an die Beklagte. Die C. bank AG, Filiale M. , verbürgte sich am 15. Juli 2002 für die von der Klägerin zu erbringenden Vergütungsansprüche gegenüber der P. für die Herstellung der Sanitäranlage bis zu einem Betrag in Höhe von 555.633,44 EUR.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|