OLG Düsseldorf - Urteil vom 28.11.2007
I-11 U 19/07
Normen:
BGB § 858 ; BGB § 861 ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BauR 2008, 998
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 08.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 35 O 51/07

Wegnahme der auf die Baustelle verbrachten Güter durch den Auftraggeber als verbotene Eigenmacht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen I-11 U 19/07

DRsp Nr. 2008/3646

Wegnahme der auf die Baustelle verbrachten Güter durch den Auftraggeber als verbotene Eigenmacht

»1. Das Verwendungsrecht des Auftraggebers nach § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B begründet keine Befugnis zu eigenmächtigem Handeln. 2. Der Auftraggeber, der in Ausübung seines Verwendungsrechts die auf die Baustelle verbrachten Geräte und Materialien des Auftragnehmers ohne dessen Willen in Besitz nimmt, begeht verbotene Eigenmacht i.S.d. § 858 BGB

Normenkette:

BGB § 858 ; BGB § 861 ; VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist zulässig, jedoch in der Sache unbegründet.

I.

Die Berufung ist zulässig.