Die Antragstellerin begehrt im vorliegenden Verfahren die Feststellung verschiedener Mängel sowie deren Ursachen und Mangelbeseitigungskosten.
Die Antragsgegnerin errichtete für die Antragstellerin1998/99 eine Doppelhaushälfte auf dem Grundstück H. v. F. in C. Die Mängelgewährleistung richtete sich nach Allgemeinem Recht.
Die Antragstellerin rügte verschiedene Mängel u. a. das Auftreten von Feuchtigkeitsflecken in dem unter dem Badezimmer liegenden GästeWC. Sie beantragte u. a. insoweit im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens die Einholung eines Sachverständigengutachtens insbesondere zur Ursache sowie zu den Mängelbeseitigungskosten.
Die Antragsgegnerin berief sich auf Verjährung und bestritt, für die im GästeWC aufgetretene Feuchtigkeit verantwortlich zu sein.
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