I.
Die Klägerin verlangt restlichen Werklohn aus einem im Januar 1999 mit der Beklagten geschlossenen VOB/B -Vertrag über den Um- und Ergänzungsneubau der Kaufmännischen Berufsschule I in C. Auftraggeberin der Beklagten war die Stadt C. Planung und Überwachung des gesamten Bauvorhabens oblagen der Fa. T GmbH.
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