LG Stendal, vom 02.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 182/02
Werklohnanspruch für nicht beendete Bauarbeiten
OLG Naumburg, Urteil vom 18.03.2004 - Aktenzeichen 4 U 127/03
DRsp Nr. 2004/11895
Werklohnanspruch für nicht beendete Bauarbeiten
»Paragraph 645 BGB enthält einen angemessenen Risikoausgleich zwischen Unternehmer und Besteller und ist anwendbar, wenn der Besteller das Baugrundrisiko im Hinblick auf die Realisierbarkeit des Bauvorhabens trägt.«
Hinsichtlich des Sachverhalts nimmt der Senat auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug, § 540 Abs. 1ZPO. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Werklohn für nicht beendete Bohrarbeiten in Anspruch.
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