Auf die Berufung des Klägers und des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.06.2017 (Az.
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 7.150,- nebst 5 Prozentpunkten Zinsen seit dem 11. Dezember 2014 zu zahlen.
2. Die Widerklage wird abgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
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