LG Karlsruhe, vom 07.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 536/01
Werkvertragliche Gewährleistungshaftung bei Verletzung der einem Unternehmer obliegenden Prüfungs- und Hinweispflicht
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.2002 - Aktenzeichen 7 U 87/02
DRsp Nr. 2003/2453
Werkvertragliche Gewährleistungshaftung bei Verletzung der einem Unternehmer obliegenden Prüfungs- und Hinweispflicht
»1. Verletzt der Unternehmer die ihm obliegende Prüfungs- und Hinweispflicht, führt dies zur werkvertraglichen Gewährleistungshaftung und nicht zu einem Schadensersatzanspruch aus pVV.2. Auch wenn der Unternehmer über die Erbringung der eigenen Werkleistung hinaus Planungs- und Bauleitungspflichten hinsichtlich der folgenden Gewerke übernommen hat, begründet ein Mangel in diesem Bereich lediglich eine Haftung aus § 635BGB und nicht aus pVV.«
Die Voraussetzungen für die Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2ZPO liegen vor. Sie hat - wie der Senat schon in seinem Hinweis vom 26.09.2002 ausgeführt hat - keine Aussicht auf Erfolg. Was die Klägerin hiergegen vorbringt, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
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