OLG Karlsruhe - Beschluss vom 28.10.2002
7 U 87/02
Normen:
BGB § 635 § 638 (a.F.) ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2003, 133
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 07.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 536/01

Werkvertragliche Gewährleistungshaftung bei Verletzung der einem Unternehmer obliegenden Prüfungs- und Hinweispflicht

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.2002 - Aktenzeichen 7 U 87/02

DRsp Nr. 2003/2453

Werkvertragliche Gewährleistungshaftung bei Verletzung der einem Unternehmer obliegenden Prüfungs- und Hinweispflicht

»1. Verletzt der Unternehmer die ihm obliegende Prüfungs- und Hinweispflicht, führt dies zur werkvertraglichen Gewährleistungshaftung und nicht zu einem Schadensersatzanspruch aus pVV. 2. Auch wenn der Unternehmer über die Erbringung der eigenen Werkleistung hinaus Planungs- und Bauleitungspflichten hinsichtlich der folgenden Gewerke übernommen hat, begründet ein Mangel in diesem Bereich lediglich eine Haftung aus § 635 BGB und nicht aus pVV.«

Normenkette:

BGB § 635 § 638 (a.F.) ;

Gründe:

Die Voraussetzungen für die Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO liegen vor. Sie hat - wie der Senat schon in seinem Hinweis vom 26.09.2002 ausgeführt hat - keine Aussicht auf Erfolg. Was die Klägerin hiergegen vorbringt, rechtfertigt keine andere Beurteilung.