I.
Die Beklagte errichtete ab dem Jahr 1996 in dem um die Jahrhundertwende erbauten Hauptgebäude der ehemaligen ...kaserne in O1 Eigentumswohnungen und verkaufte sie an die Kläger oder deren Rechtsvorgänger. Die Kläger machen Ansprüche wegen Schallschutzmängeln geltend. In den als "Wohnungskaufvertrag mit Auflassung" bezeichneten Verträgen heißt es u. a.:
"§ 2
Kaufgegenstand
.....
Die Verkäuferin saniert das auf dem vorstehend näher bezeichneten Grundstück befindliche Wohnhaus und baut dieses zu einem Wohnhaus mit 19 Wohnungseinheiten um.
Die Verkäuferin verpflichtet sich, die Wohnung entsprechend der Baubeschreibung und der Baupläne, die Bestandteil der Teilungserklärung sind, baulich herzurichten und schlüsselfertig .... zu übergeben.
§ 14
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