OLG Köln, Beschluß vom 13.12.1996 - Aktenzeichen 16 W 79/96
DRsp Nr. 1997/9527
Wert des selbständigen Beweisverfahrens
»Für das selbständige Beweisverfahren ist wegen seiner Funktion als vorgezogene Beweisaufnahme stets der Wert der Hauptsache maßgebend. Die Partei, die diesen Wert zunächst mangels eigener Sachkenntnis unrichtig hoch geschätzt hat, kann diese Wertangabe nach Vorliegen des Sachverständigengutachtens nach unten korrigieren. Die nämliche Befugnis hat das Gericht von amtswegen.«