BayObLG - Beschluss vom 25.09.2003
Verg 14/03
Normen:
VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b ;
Vorinstanzen:
Vergabekammer Südbayern - 12-3-3194.1-34-07/03,

Wertung eines optionalen Nachunternehmereinsatzes und dessen Konkretisierung im Vergabeverfahren

BayObLG, Beschluss vom 25.09.2003 - Aktenzeichen Verg 14/03

DRsp Nr. 2003/13295

Wertung eines optionalen Nachunternehmereinsatzes und dessen Konkretisierung im Vergabeverfahren

»1. Es bleibt offen, ob das Angebot eines optionalen Nachunternehmereinsatzes grundsätzlich gewertet werden kann. 2. Wird im Angebot für einzelne Leistungsbereiche ein Nachunternehmereinsatz bis zu 30 % des Gesamtauftragswertes erklärt, stellt diese Angabe wegen der fehlenden konkreten Zuordnung keine vollständige Erklärung zu Art und Umfang des geplanten Nachunternehmereinsatzes dar.«

Normenkette:

VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b ;

Gründe:

I.

Das Staatliche Hochbauamt als Vergabestelle schrieb für den Um- und Erweiterungsbau des Finanzamtes ... mit einem geschätzten Gesamtauftragswert von über 5 Mio. EUR das Gewerk "Trockenbauarbeiten" nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Offenen Verfahren nach § 3a VOB/A europaweit aus. Nach der Bekanntmachung sollte die Leistung am 3.11.2003 begonnen und spätestens am 7.5.2004 beendet werden.

Die Antragstellerin machte in ihrem Angebot zum geplanten Nachunternehmereinsatz folgende Angaben:

Anlage 1 Verzeichnis Nachunternehmer:

- Trockenbauarbeiten werden wir optional zu 30 % von Nachunternehmern ausführen lassen

- Bei Trockenbauarbeiten werden vom Nachunternehmer (optional bis zu 30 %) folgende Leistungsbereiche ausgeführt:

Position 1.1.1 bis 1.1.8 - Anteil