BayObLG - Beschluss vom 25.09.2003
Verg 15/03
Normen:
VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 2
Vorinstanzen:
Vergabekammer Südbayern - 120-3-3194.1-35-08/03,

Wertung eines optionalen Nachunternehmereinsatzes und dessen Konkretisierung im Vergabeverfahren

BayObLG, Beschluss vom 25.09.2003 - Aktenzeichen Verg 15/03

DRsp Nr. 2003/13296

Wertung eines optionalen Nachunternehmereinsatzes und dessen Konkretisierung im Vergabeverfahren

»1. Es bleibt offen, ob das Angebot eines optionalen Nachunternehmereinsatzes grundsätzlich gewertet werden kann. 2. Wird im Angebot für die gesamte ausgeschriebene Bauleistung ein Nachunternehmereinsatz bis zu 30 % erklärt, stellt diese Angabe wegen der fehlenden Zuordnung keine vollständige Erklärung zu Art und Umfang des geplanten Nachunternehmereinsatzes dar.«

Normenkette:

VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b ;

Gründe:

I.

Das Staatliche Hochbauamt als Vergabestelle schrieb für den Um- und Erweiterungsbau eines Finanzamts mit einem geschätzten Gesamtauftragswert von mehr als 5 Mio EUR das Gewerk Trockenbauarbeiten nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im offenen Verfahren nach § 3 a VOB/A europaweit aus. Nach der Bekanntmachung sollte die Leistung am 1.3.2004 begonnen und spätestens am 23.7.2004 beendet werden.

Die Antragstellerin und die Beigeladene gehören zu den Bietern, die Angebote abgegeben haben. Nach dem Submissionstermin und nach rechnerischer Prüfung durch die Vergabestelle lag das Angebot der Antragstellerin mit 426.441,33 EUR einschließlich Mehrwertsteuer an erster Stelle.

In ihrem Angebot machte die Antragstellerin zu dem von ihr beabsichtigten Nachunternehmereinsatz folgende Angaben: