Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. 2. 2012 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilsausspruch zu 1. (Unterlassungstenor) wie folgt gefasst wird:
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an ihrem jeweiligen gesetzlichen Vertreter, ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu behaupten,
dass die Gutachten der A... GmbH ein Überprüfungsverbot enthalten
und/oder
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|