OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.07.2018
6 U 112/17
Normen:
UWG § 3a; HWG § 7;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 05.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 77/15

Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Einlösung von Rezepten mit einem Gewinnspiel durch eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.07.2018 - Aktenzeichen 6 U 112/17

DRsp Nr. 2019/1441

Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Einlösung von Rezepten mit einem Gewinnspiel durch eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke

Bietet eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke dem deutschen Endabnehmer eine an die Einlösung eines Rezepts gekoppelte Teilnahme an einem Gewinnspiel mit einem E-Bike als Hauptpreis an, liegt darin ein zugleich unlauterer (§ 3a UWG) Verstoß gegen das Verbot von Werbegaben nach § 7 I HWG; dies gilt ungeachtet der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 2016, 1312 - DocMorris/Deutsche Parkinsongesellschaft) zur Unionsrechtswidrigkeit der deutschen Vorschriften über die Preisbindung verschreibungspflichtiger Arzneimittel.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin gegen das am 05.04.2017 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main wird das angefochtene Urteil abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,

gegenüber Endverbrauchern in Deutschland ein Gewinnspiel auszuloben, das an die Einlösung eines Rezeptes gekoppelt ist, wenn dies geschieht wie folgt: