Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts H. vom 1. September 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 1. des Tenors der vorgenannten Entscheidung wie folgt neu gefasst wird:
1. Dem Beklagten wird es bei Meidung eines vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten aufgegeben, es zu unterlassen
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|