Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 26.07.2017 wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind hinsichtlich der vom Kläger zu tragenden Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
I.
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