OLG München - Urteil vom 15.02.2018
29 U 2799/17
Normen:
UWG § 7 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2;
Fundstellen:
GRUR-RR 2018, 369
MMR 2019, 54
Vorinstanzen:
LG München I, vom 26.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 37 O 1987/17

Wettbewerbswidrigkeit der E-Mail-Werbung für die kostenlose Mitgliedschaft in einer Partnerschaftsbörse

OLG München, Urteil vom 15.02.2018 - Aktenzeichen 29 U 2799/17

DRsp Nr. 2018/11164

Wettbewerbswidrigkeit der E-Mail-Werbung für die kostenlose Mitgliedschaft in einer Partnerschaftsbörse

1. Wird dem Kunden die eingeschränkte Nutzung einer Partnerschaftsbörse ermöglicht, wenn er sich auf dem Portal unter Angabe seiner persönlichen Daten registriert, kann darin der „Verkauf“ einer Dienstleistung im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 1 UWG liegen. 2. Bei den mit einer kostenlosen Mitgliedschaft verbundenen eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten und den mit einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft verbundenen weiteren Nutzungsmöglichkeiten eines Partnerschaftsportals handelt es sich um ähnliche Dienstleistungen im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG, da sie dem gleichen Bedarf dienen, nämlich über das Portal einen potentiellen Partner zu finden.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 26.07.2017 wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind hinsichtlich der vom Kläger zu tragenden Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Normenkette:

UWG § 7 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2;

Entscheidungsgründe

I.

1. 2. 3. 4. 5.