Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 09.05.2017 - Az.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
I.
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