Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 30.01.2018, Az.:
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Das Urteil des Landgerichts München I vom 30.01.2018, Az.:
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Kostenerstattung wegen behaupteter Irreführung geltend.
I. II.
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