Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 24.10.2017, Az. 3-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.)Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
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