OLG Celle - Beschluss vom 08.05.2018
13 U 12/18
Normen:
UWG § 3 Abs. 2; UWG § 3 Abs. 4; UWG § 3a; UWG § 8 Abs. 1; Pkw-EnVKV § 1 Abs. 1; Pkw-EnVKV § 5 Abs. 1; Pkw-EnVKV § 5 Abs. 2 Nr. 1; UKlaG § 4 Abs. 4;
Fundstellen:
MMR 2018, 764
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 11.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 62/17

Wettbewerbswidrigkeit des Teilens eines Testberichts für ein angebotenes Fahrzeug auf der Facebook-Seite eines Autohauses

OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2018 - Aktenzeichen 13 U 12/18

DRsp Nr. 2018/11037

Wettbewerbswidrigkeit des "Teilens" eines Testberichts für ein angebotenes Fahrzeug auf der Facebook-Seite eines Autohauses

1. Zu den Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 4 Abs. 4 UKlaG. 2. Bei dem Eintrag auf der Facebook-Seite eines Autohauses, mit dem das Autohaus einen Testbericht für ein dort verkauftes Fahrzeug "teilt", handelt es sich um eine Werbung i.S.v. § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV.

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 11. Januar 2018 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Lüneburg durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Den Parteien wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses gegeben.

2. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

UWG § 3 Abs. 2; UWG § 3 Abs. 4; UWG § 3a; UWG § 8 Abs. 1; Pkw-EnVKV § 1 Abs. 1; Pkw-EnVKV § 5 Abs. 1; Pkw-EnVKV § 5 Abs. 2 Nr. 1; UKlaG § 4 Abs. 4;

Gründe:

I.

Der Kläger nimmt den Beklagten wegen eines Eintrags auf dessen Facebook-Seite auf Unterlassung und Zahlung von Abmahnkosten in Anspruch.

Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstands, der gestellten Anträge und der Entscheidungsgründe wird auf das landgerichtliche Urteil (Bl. 298 ff. d. A.) Bezug genommen, durch das der Klage in vollem Umfang stattgegeben worden ist.