Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 05.03.2018 wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
I.
Die Parteien streiten darüber, ob ein bestimmtes von der Antragsgegnerin vertriebenes Schuhmodell eine unlautere Nachahmung des Schuhmodells "The Fur Slide by Rihanna" der Antragstellerin darstellt.
Die Antragstellerin ist ein weltweit führender Hersteller im Sport- und Sport-Lifestyle-Bereich. Eines ihrer wichtigsten Produktsegmente sind Sport-, Freizeit- und Sport-Lifestyle-Schuhe.
Die Antragsgegnerin ist Dienstleisterin der Firma Dolce & Gabbana S.r.L. und betreibt für diese die Webseite www.store.dolcegabbana.com und verkauft darüber auch die dort angebotenen Produkte, unter anderem nach Deutschland.
1. 2. a) b)
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