SchlHOLG - Beschluss vom 14.08.2000
6 Verg 2/00
Normen:
GWB § 97 Abs. 1, 3 § 115 Abs. 2 S. 2 § 118 Abs. 2 S. 1 ; VOB/A § 4 Nr. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2000, 470
Vorinstanzen:
Vergabekammer des Min. f.Wirtschaft, Technik, Verkehr SH - VK - SH 5/00 -,

Wiederherstellung des Zuschlagsverbots; Zulässigkeit der Zusammenfassung von Fachlosen

SchlHOLG, Beschluss vom 14.08.2000 - Aktenzeichen 6 Verg 2/00 - Aktenzeichen 6 Verg 3/00

DRsp Nr. 2004/9098

Wiederherstellung des Zuschlagsverbots; Zulässigkeit der Zusammenfassung von Fachlosen

1. Das Zuschlagsverbot ist gem. §§ 114 Abs. 2, 115 Abs. 2 S. 1 GWB wieder herzustellen, wenn unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen sowie des Interesses der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zum Abschluss der Nachprüfung die damit verbundenen Vorteile nicht überwiegen. 2. Dabei ist das Interesse der Allgemeinheit nicht mit dem Interesse des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers gleichzusetzen, da auch ein Interesse der Allgemeinheit an der Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften besteht. 3. Ein Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens kann nur dann und insoweit bestehen, als bei einer summarischen Überprüfung des Vergabeverfahrens keine durchgreifenden Anhaltspunkte für erhebliche Vergabeverstöße bestehen. 4. Gegen die gemeinsame Vergabe verschiedener Fachlose (hier: Gerüst-, Erd-, Maurer- und Stahlarbeiten) bestehen keine Bedenken.

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 1, 3 § 115 Abs. 2 S. 2 § 118 Abs. 2 S. 1 ; VOB/A § 4 Nr. 3 ;
Vorinstanz: Vergabekammer des Min. f.Wirtschaft, Technik, Verkehr SH - VK - SH 5/00 -,
Fundstellen
OLGReport-Schleswig 2000, 470