Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 25. Juli 2018 - 1 VK 18/18 - geändert:
Das Vergabeverfahren der Antragsgegnerin "Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste" bei der Suche nach einem strategischen Partner für die Bewerbung um eine Stromnetzkonzession wird auf den Stand unmittelbar nach Eingang der Teilnahmeanträge zurückversetzt.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer haben die Antragstellerin und die Antrasgegnerin jeweils zur Hälfte zu tragen.
Die Antragstellerin hat der Beigeladenen die Hälfte der dieser zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Im Übrigen behält jeder Beteiligte seine Kosten auf sich.
Notwendig war, dass sämtliche Beteiligte Verfahrensbevollmächtigte hinzuzogen.
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