OLG Karlsruhe - Beschluss vom 30.10.2018
15 Verg 6/18
Normen:
KonzVGV § 5; SektVO § 6; GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3; GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4;
Fundstellen:
ZfBR 2019, 505

Wiederholung eines Vergabeverfahrens wegen Vorliegens eines Interessenkonflikts

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.10.2018 - Aktenzeichen 15 Verg 6/18

DRsp Nr. 2018/18182

Wiederholung eines Vergabeverfahrens wegen Vorliegens eines Interessenkonflikts

Eine Interessenkollision liegt vor, wenn ein Berater den öffentlichen Auftraggeber sowohl im Vergabeverfahren als auch die an der Angebotsabgabe beteiligte Muttergesellschaft des Beigeladenen in einem anhängigen Rechtsstreit des Antragstellers gegen die Muttergesellschaft unterstützt.

Tenor

1.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 25. Juli 2018 - 1 VK 18/18 - geändert:

Das Vergabeverfahren der Antragsgegnerin "Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste" bei der Suche nach einem strategischen Partner für die Bewerbung um eine Stromnetzkonzession wird auf den Stand unmittelbar nach Eingang der Teilnahmeanträge zurückversetzt.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer haben die Antragstellerin und die Antrasgegnerin jeweils zur Hälfte zu tragen.

Die Antragstellerin hat der Beigeladenen die Hälfte der dieser zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Im Übrigen behält jeder Beteiligte seine Kosten auf sich.

Notwendig war, dass sämtliche Beteiligte Verfahrensbevollmächtigte hinzuzogen.

2. 3.