VG Saarland, vom 10.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 15/04
Windenergieanlagen und verschiedene Windlagen im Immissionsschutzrecht
OVG Saarland, Beschluss vom 01.06.2007 - Aktenzeichen 3 Q 110/06
DRsp Nr. 2008/7211
Windenergieanlagen und verschiedene Windlagen im Immissionsschutzrecht
»1. Bei Immissionsmessungen zum Lärm von Windenergieanlagen wird dem Problem unterschiedlicher Windrichtungen und unterschiedlicher Windstärken dadurch Rechnung getragen, dass bei Mitwind (von der Windenergieanlage zum betroffenen Bürger) mit einer standardisierten Windgeschwindigkeit von 10 m/s (frische Brise) gemessen wird.2. Erfolgt die Immissionsmessung bei Windstärken bis zu 14 m/s (steifer Wind), bleibt sie klar erkennbar auf der sicheren Seite.«