OVG Niedersachsen - Urteil vom 18.07.2007
12 LC 56/07
Normen:
1. DV LuftBO; 5. DV LuftBO; BauGB § 35 ; BImSchG § 67 ; LuftVG § 12 ; LuftVG § 14 ; LuftVG § 17 ;
Vorinstanzen:
VG Oldenburg, vom 17.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 2136/01

Windkraftanlagen in der Umgebung eines Verkehrslandeplatzes

OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.07.2007 - Aktenzeichen 12 LC 56/07

DRsp Nr. 2008/7323

Windkraftanlagen in der Umgebung eines Verkehrslandeplatzes

»Zur Bedeutung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots im Verhältnis von einem vorhandenen Verkehrslandeplatz zu hinzutretenden Windkraftanlagen.«

Normenkette:

1. DV LuftBO; 5. DV LuftBO; BauGB § 35 ; BImSchG § 67 ; LuftVG § 12 ; LuftVG § 14 ; LuftVG § 17 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für Windenergieanlagen.

Die Klägerin betreibt in G. einen im Jahr 1970 genehmigten Verkehrslandeplatz, wo sie Personen- und Frachtverkehr am Boden abwickelt nebst einem luftfahrttechnischen Unternehmen (Werft- und Garantiearbeiten, Ersatzteilversorgung). Der Landeplatz ist ferner Sitz eines Schwesterunternehmens der Klägerin, der die gewerbliche Beförderung von Personen und Sachen betreibenden H., welche als Service-Center auch Vertretung der "I." (Garantieleistungen, Ersatzteilversorgung) ist. Für den Landeplatz ist gemäß § 17 Luftverkehrsgesetz - LuftVG - ein sog. beschränkter Bauschutzbereich festgelegt worden.

Die Gemeinde G. hat mit der 60. Änderung ihres Flächennutzungsplans (veröffentlicht im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Weser-Ems Nr. 8 vom 26.2.1999) drei Bereiche (J., K., L.) als Sonderbaugebiete "Windenergieanlagen" ausgewiesen.