Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 04.11.2016, Az.
Der Beklagten wird anheim gestellt, die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.
3.Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
A.
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