Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 245,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.07.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klage ist begründet.
I.
Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von 245,37 Euro aus den §§
1.
Der Kläger ist aktivlegitimiert. Die Abtretung des Anspruches auf Erstattung der Gutachterkosten gegen die Beklagte durch die Geschädigte ist wirksam.
a.
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