LAG Düsseldorf - Urteil vom 04.12.2018
8 Sa 379/18
Normen:
BGB § 613 a; KSchG § 17;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 19.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 6841/17

Wirksamkeit der Kündigung der Arbeitsverhältnisse der Flugzeugführer der in Insolvenz gefallenen Air BerlinWirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige

LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2018 - Aktenzeichen 8 Sa 379/18

DRsp Nr. 2019/4809

Wirksamkeit der Kündigung der Arbeitsverhältnisse der Flugzeugführer der in Insolvenz gefallenen Air Berlin Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige

1. Bei einem Luftfahrtunternehmen stellen einzelne Flugzeuge Start- und Landerechte ("Slots"), Langstrecken, Mittel- und Kurzstrecken für sich betrachtet keine selbständig abgrenzbaren wirtschaftlichen und organisatorischen Betriebsteile dar. Bei den einzelnen Abflugstationen kommt es auf deren Ausgestaltung und Organisationsstruktur an.2. Eine Massenentlassungsanzeige ist nicht wegen fehlerhafter Angabe der Anzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer unwirksam, wenn der gekündigte Arbeitnehmer von der Angabe nicht betroffen ist und sie keine Auswirkungen auf die sachliche Prüfung der Arbeitsagentur hat.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.04.2018 - Az. 15 Ca 6841/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugunsten des Klägers zugelassen, soweit die Berufung im Hinblick auf die Abweisung des Kündigungsschutzantrags zurückgewiesen wird. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613 a; KSchG § 17;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung und die Erteilung von Auskünften.

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