Wirksamkeit der Zustellung an Nichtbevollmächtigten; Beseitigung von Werbetafeln)
OVG Berlin, Beschluß vom 17.08.2000 - Aktenzeichen 2 SN 21.00
DRsp Nr. 2001/5042
Wirksamkeit der Zustellung an Nichtbevollmächtigten; Beseitigung von Werbetafeln)
»1. Ist ein Verwaltungsakt einem Nichtbevollmächtigten bekanntgegeben worden, dann wird dieser Mangel unbeachtlich, wenn der nunmehr Bevollmächtigte Widerspruch einlegt, ohne den Bekanntgabefehler zu rügen.2. Zur sofortigen Beseitigung von Werbetafeln in einem Erhaltungsgebiet.«