OVG Berlin - Beschluß vom 17.08.2000
2 SN 21.00
Normen:
VwVfG § 14 Abs. 1 S. 3, § 41 Abs. 1 ; BauO Bln § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 1, § 70 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BRS 63, 918
BauR 2001, 453

Wirksamkeit der Zustellung an Nichtbevollmächtigten; Beseitigung von Werbetafeln)

OVG Berlin, Beschluß vom 17.08.2000 - Aktenzeichen 2 SN 21.00

DRsp Nr. 2001/5042

Wirksamkeit der Zustellung an Nichtbevollmächtigten; Beseitigung von Werbetafeln)

»1. Ist ein Verwaltungsakt einem Nichtbevollmächtigten bekanntgegeben worden, dann wird dieser Mangel unbeachtlich, wenn der nunmehr Bevollmächtigte Widerspruch einlegt, ohne den Bekanntgabefehler zu rügen. 2. Zur sofortigen Beseitigung von Werbetafeln in einem Erhaltungsgebiet.«

Normenkette:

VwVfG § 14 Abs. 1 S. 3, § 41 Abs. 1 ; BauO Bln § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 1, § 70 Abs. 1 ;
Fundstellen
BRS 63, 918
BauR 2001, 453