Wirksamkeit des Ausschlusses eines Zurückbehaltungsrechts bei Vertragsverletzungen
BGH, vom 15.03.1972 - Aktenzeichen VIII ZR 12/71
DRsp Nr. 1996/14968
Wirksamkeit des Ausschlusses eines Zurückbehaltungsrechts bei Vertragsverletzungen
Der (individualvertragliche) vereinbarte Ausschluß eines Zurückbehaltungsrechts ist grundsätzlich auch bei Vertragsverletzungen wirksam. Die Berufung auf den vereinbarten Ausschluß des Zurückbehaltungsrechts durch den zuerst vertragsuntreu gewordenen Vertragspartner kann aber im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen.