Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 5. Dezember 2017, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Personalmaßnahme (Entzug der Betriebsleitung der kreiseigenen Entsorgungseinrichtungen).
1. 2. 1. 2.
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