Der Kläger macht gegenüber der Beklagten zu 1 Gewährleistungsansprüche aus abgetretenem Recht geltend.
Der Kläger erteilte 1982 der Firma D. St. GmbH & Co. KG (künftig: Fa. DS) den Auftrag, ein schlüsselfertiges Wohnhaus auf seinem Grundstück zum Festpreis von rund 470.000 DM zu errichten. Die Fa. DS vergab die Rohbauarbeiten im März 1983 an die Beklagte zu 1. Vertragsgrundlagen waren u.a. die Vertragsbedingungen für Bauleistungen der Fa. DS sowie teilweise die VOB/B. Nr. 8 dieser Vertragsbedingungen lautet wie folgt:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|