OLG Brandenburg - Beschluß vom 07.11.2000
Verg 2/00
Normen:
GWB §§ 107, 116, 117, 124 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 455
OLGR-Brandenburg 2001, 152

Wirksamkeit des Zuschlags ohne Vorabinformation des nicht berücksichtigten Bieters; Umfang einer Divergenzvorlage

OLG Brandenburg, Beschluß vom 07.11.2000 - Aktenzeichen Verg 2/00

DRsp Nr. 2001/4969

Wirksamkeit des Zuschlags ohne Vorabinformation des nicht berücksichtigten Bieters; Umfang einer Divergenzvorlage

1. Ein Nachprüfungsverfahren, in dem der nicht berücksichtigte Bieter die Erteilung des Zuschlags an einen anderen Bieter beanstandet, ohne die Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB geltend gemacht zu haben, ist nicht schon deshalb unzulässig. 2. Der Zuschlag ist auch dann wirksam, wenn der nicht berücksichtigte Bieter vorab nicht informiert wurde. Daß - europarechtswidrig - kein effektiver Rechtschutz des nicht berücksichtigten Bieters besteht, ist dabei rechtlich ohne Bedeutung. 3. Eine Divergenzvorlage gem. § 124 Abs. 2 GWB betrifft nicht nur die zu entscheidende Rechtsfrage, sondern die Sache insgesamt.

Normenkette:

GWB §§ 107, 116, 117, 124 ;
Fundstellen
BauR 2001, 455
OLGR-Brandenburg 2001, 152