OLG Brandenburg - Beschluß vom 07.11.2000 Verg 2/00
Normen:
GWB §§ 107, 116, 117, 124 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 455
OLGR-Brandenburg 2001, 152
Wirksamkeit des Zuschlags ohne Vorabinformation des nicht berücksichtigten Bieters; Umfang einer Divergenzvorlage
OLG Brandenburg, Beschluß vom 07.11.2000 - Aktenzeichen Verg 2/00
DRsp Nr. 2001/4969
Wirksamkeit des Zuschlags ohne Vorabinformation des nicht berücksichtigten Bieters; Umfang einer Divergenzvorlage
1. Ein Nachprüfungsverfahren, in dem der nicht berücksichtigte Bieter die Erteilung des Zuschlags an einen anderen Bieter beanstandet, ohne die Rüge gem. § 107 Abs. 3GWB geltend gemacht zu haben, ist nicht schon deshalb unzulässig.2. Der Zuschlag ist auch dann wirksam, wenn der nicht berücksichtigte Bieter vorab nicht informiert wurde. Daß - europarechtswidrig - kein effektiver Rechtschutz des nicht berücksichtigten Bieters besteht, ist dabei rechtlich ohne Bedeutung.3. Eine Divergenzvorlage gem. § 124 Abs. 2GWB betrifft nicht nur die zu entscheidende Rechtsfrage, sondern die Sache insgesamt.