Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18.01.2012 - 22 Ca 3755/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche fristlose Kündigung oder hilfsweise durch eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist beendet wurde, sowie über die Weiterbeschäftigung des Klägers.
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