OVG Niedersachsen - Urteil vom 08.07.2004
1 LB 48/04
Normen:
NdsBauO § 86 Abs. 1 ; NdsBauO § 92 ; VwVfG § 44 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BauR 2004, 1924
NVwZ-RR 2005, 791

Wirksamkeit einer Baulast - Baulast; Befreiung; Kondiktionsanspruch; Löschung; Nichtigkeit; Verwirkung

OVG Niedersachsen, Urteil vom 08.07.2004 - Aktenzeichen 1 LB 48/04

DRsp Nr. 2008/976

Wirksamkeit einer Baulast - Baulast; Befreiung; Kondiktionsanspruch; Löschung; Nichtigkeit; Verwirkung

»1. Erhebt der Eigentümer des belasteten Grundstücks gegen die Eintragung einer Baulast nicht rechtzeitig Widerspruch, hat er wegen der konstitutiven Wirkungen der Eintragung nur unter den Voraussetzungen des § 92 Abs. 3 NBauO oder im Falle ihrer Nichtigkeit einen Anspruch auf ihre Löschung.2. Zur Bestimmtheit von Baulasten.«

Normenkette:

NdsBauO § 86 Abs. 1 ; NdsBauO § 92 ; VwVfG § 44 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks Marktstraße 26 in B. -F., welches im Jahre 1990 die Flurstücksbezeichnung 87/1 trug. Er begehrt die Löschung einer von seinem Rechtsvorgänger (Bruder) im Jahre 1990 zugunsten des südlichen Nachbargrundstücks eingetragenen Baulast unter anderem mit der Begründung, diese sei zu unbestimmt, abweichend von der Bestellung eingetragen worden, unwirksam, weil im Bereich der belasteten Fläche noch ein Gebäude stehe, und schließlich einem Kondiktionsanspruch ausgesetzt, weil die ihn begünstigende, korrespondierende Baulast zu Lasten des Grundstücks des Beigeladenen nicht eingetragen worden sei.