Wirksamkeit einer mündlichen Honorarvereinbarung; Erfordernis einer Kostenaufstellung)
OLG Koblenz, Urteil vom 10.11.2000 - Aktenzeichen 11 U 1978/99
DRsp Nr. 2001/9945
Wirksamkeit einer mündlichen Honorarvereinbarung; Erfordernis einer Kostenaufstellung)
»1. Eine mündliche Honorarvereinbarung ist in Abweichung von § 4HOAI nur bei schlechthin untragbaren Verhältnissen wirksam.2. Das Berufen auf eine nicht der DIN 276 entsprechende Kostenaufstellung kann im Einzelfall treuwidrig (§ 242BGB) sein, wenn eine (unwirksame) Vereinbarung vorliegt, wonach eine solche Aufstellung nicht vorgesehen ist.«