OLG Koblenz - Urteil vom 10.11.2000
11 U 1978/99
Normen:
HOAI §§ 4, 10 ; BGB § 242 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 828

Wirksamkeit einer mündlichen Honorarvereinbarung; Erfordernis einer Kostenaufstellung)

OLG Koblenz, Urteil vom 10.11.2000 - Aktenzeichen 11 U 1978/99

DRsp Nr. 2001/9945

Wirksamkeit einer mündlichen Honorarvereinbarung; Erfordernis einer Kostenaufstellung)

»1. Eine mündliche Honorarvereinbarung ist in Abweichung von § 4 HOAI nur bei schlechthin untragbaren Verhältnissen wirksam.2. Das Berufen auf eine nicht der DIN 276 entsprechende Kostenaufstellung kann im Einzelfall treuwidrig (§ 242 BGB) sein, wenn eine (unwirksame) Vereinbarung vorliegt, wonach eine solche Aufstellung nicht vorgesehen ist.«

Normenkette:

HOAI §§ 4, 10 ; BGB § 242 ;
Fundstellen
BauR 2001, 828