LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.08.2012
16 Sa 442/12
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 24.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 5614/11

Wirksamkeit einer Vertragsänderung aufgrund dauerhafter Zuweisung von Mehrarbeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.08.2012 - Aktenzeichen 16 Sa 442/12

DRsp Nr. 2013/4274

Wirksamkeit einer Vertragsänderung aufgrund dauerhafter Zuweisung von Mehrarbeit

Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber - auch längere Zeit - unter Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit eingesetzt wird, beinhaltet für sich genommen noch keine einvernehmliche Vertragsänderung.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24.1.2012 - 4 Ca 5614/11 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein wohlwollendes Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 26 Siebenundzwanzigstel und die Beklagte zu einem Siebenundzwanzigstel zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Umfang der Arbeitszeit der Klägerin und die Zahlung von Schmerzensgeld.

Die Beklagte ist auf dem Gebiet der Flugsicherheit tätig. Die am XXX geborene Klägerin ist seit 1. Februar 2005 als Bewachungskraft am A Flughafen bei der Beklagten zu einem Bruttostundenlohn von zuletzt 9,03 € beschäftigt. § 3 des schriftlichen Arbeitsvertrags vom 7. Januar 2005 (Bl. 129-132 der Akten) lautet:

I. Regulärer Arbeitsort ist der Flughafen A.