Auf die Berufungen beider Parteien wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 11.02.2016 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.036,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 2.486,00 € seit dem 30.01.2009 sowie aus weiteren 18.550,00 € seit dem 30.04.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehenden Berufungen beider Parteien werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in der ersten Instanz haben die Klägerin zu 26 % und die Beklagte zu 74 % zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
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