Auf die Berufung des Beklagten wird das am 6. März 2007 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden teilweise abgeändert und die Klage weiter abgewiesen, soweit der Beklagte verurteilt ist, an die Klägerin mehr als 11.789,01 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Februar 2002 zu zahlen.
Die Berufung der Klägerin und die weiter gehende Berufung des Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 54,44% und der Beklagte zu 45,56%.
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