Der Kläger zu 1) ist Rechtsanwalt und Notar in B und als Kläger zu 2) Testamentsvollstrecker (in beiden Funktionen handelnd im folgenden Kläger genannt) des Nachlasses des Justizrates F, seines Schwiegervaters. Die Tochter des Klägers ist Allein- und Vorerbin des Justizrates F, der Kläger ist dessen Nacherbe.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|