BGH - Urteil vom 19.09.1985
III ZR 71/83
Normen:
BBauG § 116 ; ZPO § 945 ;
Fundstellen:
BGHZ 96, 1
MDR 1986, 386
NJW 1986, 1107
ZfBR 1986, 88
ZfBR 1987, 170
Vorinstanzen:
OLG Hamm,
LG Bielefeld,

Wirksamkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung gegen mehrere Betroffene; Schadensersatz wegen Vollziehung einer Besitzeinweisung im Wege der einstweiligen Verfügung

BGH, Urteil vom 19.09.1985 - Aktenzeichen III ZR 71/83

DRsp Nr. 1996/5675

Wirksamkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung gegen mehrere Betroffene; Schadensersatz wegen Vollziehung einer Besitzeinweisung im Wege der einstweiligen Verfügung

»a) Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer vorläufigen Besitzeinweisung, wenn sich diese gegen mehrere Betroffene richtet. b) Zur Frage eines Schadensersatzanspruchs nach § 945 ZPO, wenn ein Besitzeinweisungsbeschluß (§ 116 BBauG), der u.a. zum Abbruch eines Hauses berechtigt, im Wege einer später aufgehobenen einstweiligen Verfügung, die auf Räumung und Herausgabe des Hausgrundstücks gerichtet war, vollzogen worden ist.«

Normenkette:

BBauG § 116 ; ZPO § 945 ;

Tatbestand:

Der Kläger zu 1) ist Rechtsanwalt und Notar in B und als Kläger zu 2) Testamentsvollstrecker (in beiden Funktionen handelnd im folgenden Kläger genannt) des Nachlasses des Justizrates F, seines Schwiegervaters. Die Tochter des Klägers ist Allein- und Vorerbin des Justizrates F, der Kläger ist dessen Nacherbe.