LG Berlin, vom 01.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 104 O 23/02
Wirksamkeit eines Nachtragsauftrages
KG, Urteil vom 16.06.2003 - Aktenzeichen 26 U 188/02
DRsp Nr. 2005/7010
Wirksamkeit eines Nachtragsauftrages
»1. Die Wirksamkeit eines Nachtragsauftrags kann nicht allein deshalb in Frage gestellt werden, weil der Auftraggeber sich bei seiner Erteilung durch die Weigerung des Auftragnehmers, die Leistung im Rahmen des Grundauftrags ohne zusätzliche Vergütung auszuführen, in eine Zwangslage gedrängt sah.2. Zu den Voraussetzungen, unter denen in einem solchen Fall der Nachauftrag gem. § 138BGB nichtig ist.«