OLG Koblenz - Urteil vom 10.11.2005
5 U 1182/03
Normen:
BGB § 631 § 117 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2007, 115
VersR 2006, 1364
ZfBR 2006, 308
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 03.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 476/02

Wirksamkeit eines nur zur Erlangung öffentlicher Mittel für das Bauvorhaben abgeschlossenen schriftlichen Architektenvertrages

OLG Koblenz, Urteil vom 10.11.2005 - Aktenzeichen 5 U 1182/03

DRsp Nr. 2007/16620

Wirksamkeit eines nur zur Erlangung öffentlicher Mittel für das Bauvorhaben abgeschlossenen schriftlichen Architektenvertrages

»1. Wird ein umfassender schriftlicher Architektenvertrag geschlossen, weil nur auf diese Weise öffentliche Mittel für das Bauvorhaben zu erlangen sind, hindert das im Schadensersatzprozess gegen den Architekten nicht die Annahme eines bloßen Scheingeschäfts. 2. Zur Beweiswürdigung und zur Haftung des Architekten in einem derartigen Fall (hier: Verantwortlichkeit für ungeeigneten Innenputz eines Schweinestalls).«

Normenkette:

BGB § 631 § 117 ; ZPO § 286 ;

Entscheidungsgründe:

I. Der Kläger zu 1. und seine Eltern, die Kläger zu 2. und zu 3., sind in einer GbR zusammengeschlossen, die einen bäuerlichen Betrieb bewirtschaftet. In diesem Zusammenschluss nehmen sie den Beklagten in vorliegendem Rechtsstreit auf Schadensersatz in Anspruch.