OLG Köln - Urteil vom 09.08.2000
11 U 211/99
Normen:
BGB §§ 123, 242, 637, 779 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 454
OLGReport-Köln 2001, 108
ZfBR 2001, 187

Wirksamkeit eines Vergleichs über Gewährleistungsansprüche)

OLG Köln, Urteil vom 09.08.2000 - Aktenzeichen 11 U 211/99

DRsp Nr. 2001/5005

Wirksamkeit eines Vergleichs über Gewährleistungsansprüche)

»Beenden der Bauherr und der Bauunternehmer den Streit über bestehende Mängel eines Bauwerks durch einen Vergleich, wonach der Bauunternehmer gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrages aus jeglicher Gewährleistungspflicht in Ansehung jeglicher Mängel am Gesamtbauwerk entlassen wird, so kommt eine Haftung des Bauunternehmers für später entdeckte Mängel unter dem Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens nur in Betracht, wenn zwischen den Mängelbeseitigungskosten und dem Ausgleichsbetrag ein so krasses Mißverhältnis besteht, daß dem Bauherrn ein Festhalten an dem Vergleich nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist.«

Normenkette:

BGB §§ 123, 242, 637, 779 ;

Hinweise:

Eingereicht durch ROLG Zoll

Fundstellen
BauR 2001, 454
OLGReport-Köln 2001, 108
ZfBR 2001, 187