I.
Die Klägerin verlangt von den Beklagten, von denen sie mit als Kaufvertrag bezeichnetem notariellen Vertrag vom 04.09.2000 (UR.-Nr. 1039/2000T Notar Dr. T...) das Einfamilienhaus A... 14 a in D... zum Preis von 450.000 DM erworben hat, Schadensersatz. Das Objekt musste mittlerweile aufgrund der Ordnungsverfügung der Stadt D... vom 08.04.2004 abgerissen werden.
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